Der Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist ein von den Pfarrgemeindemitgliedern gewähltes Laiengremium.

Die Kirchenvorstände verwalten und vertreten das Vermögen in der Kirchengemeinde. Diese Verwaltung bestimmt sich im Rahmen des verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrechts der Kirchen, im Wesentlichen nach dem Codex Juris Canonici (CIC) und dem Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens – Vermögensverwaltungsgesetz (VVG von 1924). Also ist der Kirchenvorstand nach den b. b. gesetzlichen Regelungen das vermögensverwaltende Organ der katholischen Kirchengemeinde. Er ist z. B. verantwortlich für die Aufstellung und Überwachung des Haushaltsplanes.

Der Kirchenvorstand besteht aus dem Pfarrer bzw. moderierenden Priester und den gewählten Laien der Kirchengemeinde. Er trifft eigenverantwortlich Entscheidungen beispielsweise über finanzielle Ausgaben, Bauvorhaben, Immobilienverwaltung, die Einstellung von Mitarbeitern aller Einrichtungen, Angelegenheiten des Friedhofs, Vermögensanlagen oder die Beauftragung z. B. von Handwerkern.

Der Kirchenvorstand berät in Sitzungen die anstehenden Themen und fasst anschließend zu dem Thema einen Beschluss. Die Ausführung des Beschlusses liegt je nach dem Sachverhalt beim Pfarrer bzw. moderierenden Priester oder bei einem anderen Vorstandsmitglied. Zu den regelmäßigen Sitzungen muss schriftlich, mit Angabe der Tagesordnung eingeladen werden. Er schafft die Voraussetzungen für das caritative und pastorale Engagement der Kirche.

Vorsitzender: Patrick Schnell (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)

Stellvertreter des Vorsitzenden: Berthold Repgen (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)

Die Mitglieder des Kirchenvorstands haben eine Amtszeit von sechs Jahre. Alle drei Jahre werden die Hälfte der Mandate neu gewählt. Die letzten Whlen waren im November 2021.

Wenn Sie die Zeit haben, es Ihnen Freude macht sich mit konkreten Verwaltungsaufgaben in der Kirchengemeinde zu beschäftigen und Sie sogar ein wenig Fachwissen mitbringen, dann sind Sie die richtige Kandidatin, der richtige Kandidat für Ihre Pfarrei! Die nächsten Wahlen finden 2024 statt.

Gesetz über die Verwaltung des katholischen (bistum-essen.de)

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