Am Dienstag, den 18. November trafen sich die gewählten Kandidaten und die Ersatzmitglieder zur konstituierenden Sitzung des neuen Pfarrgemeinderates. Dabei stand die Wahl des Vorstandes und weiterer Positionen im Vordergrund. Ebenfalls wurden drei Ersatzmitglieder in den PGR nachberufen. Diese Möglichkeit ist in der Satzung für Pfarrgemeinderäte im Bistum Essen ausdrücklich vorgesehen.

Am Samstag, 08. und Sonntag, 09. November fanden in unserer Pfarrei wie im gesamten Bistum Essen die Wahlen zum Kirchenvorstand und zum Pfarrgemeinderat statt. Unter dem Motto "Kirche neu gestalten" waren alle Mitglieder der Pfarrei aufgerufen, sich durch die Teilnahme an den Wahlen an der Zukunft unserer Pfarrei zu beteiligen.
Der Pfarrgemeinderat ist ein von den Pfarrgemeindemitgliedern gewähltes Laiengremium, das alle vier Jahre gewählt wird.
Der Pfarrgemeinderat ist das pastorale Laiengremium, dessen Ziel eine lebendige christliche Gemeinde in einer säkularisierten Gesellschaft ist. Seine wichtigste Aufgabe ist dabei, die Grunddienste der Kirche Gottesdienst (geistliches Leben), Verkündigung (christliches Lebenszeugnis in Tat und Wort), Diakonie (Nächstenliebe und soziales Engagement) mitzutragen und zu verwirklichen. In pastoralen Fragen berät und unterstützt er das Pastoralteam in seinen Aufgaben.
Der Kirchenvorstand ist ein von den Pfarrgemeindemitgliedern gewähltes Laiengremium.
Die Kirchenvorstände verwalten und vertreten das Vermögen in der Kirchengemeinde. Diese Verwaltung bestimmt sich im Rahmen des verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrechts der Kirchen, im Wesentlichen nach dem Codex Juris Canonici (CIC) und dem Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens – Vermögensverwaltungsgesetz (VVG von 1924). Also ist der Kirchenvorstand nach den b. b. gesetzlichen Regelungen das vermögensverwaltende Organ der katholischen Kirchengemeinde. Er ist z. B. verantwortlich für die Aufstellung und Überwachung des Haushaltsplanes.