Der Pfarrgemeinderat ist ein von den Pfarrgemeindemitgliedern gewähltes Laiengremium, das alle vier Jahre gewählt wird.
Der Pfarrgemeinderat ist das pastorale Laiengremium, dessen Ziel eine lebendige christliche Gemeinde in einer säkularisierten Gesellschaft ist. Seine wichtigste Aufgabe ist dabei, die Grunddienste der Kirche Gottesdienst (geistliches Leben), Verkündigung (christliches Lebenszeugnis in Tat und Wort), Diakonie (Nächstenliebe und soziales Engagement) mitzutragen und zu verwirklichen. In pastoralen Fragen berät und unterstützt er das Pastoralteam in seinen Aufgaben.