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PGR und KV werden neu gewählt

„Kirche neu gestalten“ – unter diesem Motto bereitet sich das Bistum Essen auf die Wahlen der Kirchenvorstände (KV) und Pfarrgemeinderäte (PGR) am 08. und 09. November 2025 vor.

Veränderungen gestalten – gemeinsame Verantwortung übernehmen

Die katholische Kirche – auch im Bistum Essen – befindet sich im Wandel.

Die Gremien beschäftigen sich intensiv mit der Frage, wie Kirche zukunftsfähig gestaltet werden kann. In unserer Pfarrei tragen Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand gemeinsam mit der Pfarreileitung und dem Pastoralteam Verantwortung für die Weiterentwicklung unserer Pfarrei.

Dafür brauchen wir engagierte Menschen, die Verantwortung übernehmen möchten!

Jedes wahlberechtigte Pfarreimitglied kann:

  • Kandidat*innen vorschlagen oder selbst kandidieren.

Wahlberechtigt und wählbar für den Pfarrgemeinderat ist, wer …

  • katholisch ist
  • am Wahltag (08.11.2025) das 14. Lebensjahr vollendet hat und
  • in der Pfarrei wohnt oder in die Wahlliste der Pfarrei eingetragen wurde.

Den Kirchenvorstand dürfen alle Pfarreimitglieder ab Vollendung des 16. Lebensjahres wählen. Um sich wählen zu lassen gelten allerdings andere Altersvorgaben. Wer sich wählen lassen möchte muss am Wahltag das 18. Lebensjahr und darf noch nicht das 75. Lebensjahr vollendet haben.

Wir freuen uns auf eine hohe Wahlbeteiligung und ermutigen alle, die mitgestalten wollen an der Zukunft unserer Kirche vor Ort:

Nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr!

Die vorläufigen Kandidierendenlisten hängen ab dem 27.09.2025 für zwei bzw. drei Wochen in den Gemeinden aus. Wenn Sie weitere Wahlvorschläge einreichen möchten, setzen Sie sich bitte mit dem Wahlausschuss, Herrn Bartz oder Frau Bock in Verbindung.

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