Am Beginn des Jahres 2026 werden wir in unserer Pfarrei einen sehr schweren Schritt gehen müssen, indem wir die Kirche St. Johann Baptist schließen werden. Den drei Gremien der Pfarrei, Kirchenvorstand, Pfarrgemeinderat und dem Pastoralteam, ist es wichtig, auf dem Weg dorthin möglichst viele Gemeindemitglieder mitzunehmen und zu begleiten.
Der Pfarrgemeinderat ist ein von den Pfarrgemeindemitgliedern gewähltes Laiengremium, das alle vier Jahre gewählt wird.
Der Pfarrgemeinderat ist das pastorale Laiengremium, dessen Ziel eine lebendige christliche Gemeinde in einer säkularisierten Gesellschaft ist. Seine wichtigste Aufgabe ist dabei, die Grunddienste der Kirche Gottesdienst (geistliches Leben), Verkündigung (christliches Lebenszeugnis in Tat und Wort), Diakonie (Nächstenliebe und soziales Engagement) mitzutragen und zu verwirklichen. In pastoralen Fragen berät und unterstützt er das Pastoralteam in seinen Aufgaben.
Der Kirchenvorstand ist ein von den Pfarrgemeindemitgliedern gewähltes Laiengremium.
Die Kirchenvorstände verwalten und vertreten das Vermögen in der Kirchengemeinde. Diese Verwaltung bestimmt sich im Rahmen des verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrechts der Kirchen, im Wesentlichen nach dem Codex Juris Canonici (CIC) und dem Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens – Vermögensverwaltungsgesetz (VVG von 1924). Also ist der Kirchenvorstand nach den b. b. gesetzlichen Regelungen das vermögensverwaltende Organ der katholischen Kirchengemeinde. Er ist z. B. verantwortlich für die Aufstellung und Überwachung des Haushaltsplanes.