Der Kirchenvorstand ist ein von den Pfarrgemeindemitgliedern gewähltes Laiengremium.
Die Kirchenvorstände verwalten und vertreten das Vermögen in der Kirchengemeinde. Diese Verwaltung bestimmt sich im Rahmen des verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrechts der Kirchen, im Wesentlichen nach dem Codex Juris Canonici (CIC) und dem Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens – Vermögensverwaltungsgesetz (VVG von 1924). Also ist der Kirchenvorstand nach den b. b. gesetzlichen Regelungen das vermögensverwaltende Organ der katholischen Kirchengemeinde. Er ist z. B. verantwortlich für die Aufstellung und Überwachung des Haushaltsplanes.